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Kunschti Verein

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Auszug aus den Statuten

Jahresberichte

I Name, Sitz, Zweck

Auszug_Statuten

§ 1 Name und Sitz

Unter dem Namen

Kunschti Eglisee

Besteht mit Sitz in Basel ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB.

§ 2 Zweck

Zur Erhaltung der Kunsteisbahn Eglisee und zur finanziellen Entlastung des Kantons bezweckt der Verein die Uebernahme und Führung des Betriebs der Kunsteisbahn Eglisee.

§ 3 Verwirklichung des Vereinszwecks

Der Verein verwirklicht seinen Zweck unter anderem, indem er:

• vom Kanton Basel-Stadt die Führung des Betriebs der Kunsteisbahn Eglisee übernimmt.

• Mit freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine kostengünstige Betriebsführung anstrebt.

• Mit Veranstaltungen jeder Art die Attraktivität der Kunsteisbahn Eglisee fördert.

• Mit Gönner-, Werbe- und Sponsorenbeiträgen an die Mittel für den Betrieb und die notwendigen Investitionen beiträgt.

• Die Mitglieder, Gönner und Sponsoren regelmässig über die Aktivitäten des Vereins in geeigneter Weise orientiert.

II Mitgliedschaft

§ 4 Die Mitgliedschaft kann von natürlichen und juristischen Personen erworben werden. Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie die Ziele des Vereins ideel und finanziell unterstützen.

Ueber alle Fragen der Mitgliedschaft entscheidet der Vereinsvorstand endgültig.

III Organisation

§ 5 Die Organe des Vereins sind:

- Die Mitgliederversammlung

- Der Vorstand

- Die Kontrollstelle

§ 6 Die Mitgliederversammlung

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, die jährlich mindestens ein Mal im ersten Kalenderhalbjahr zur Besprechung der Vereinsgeschäfte zusammentritt.

Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere:

• Die Wahl der Mitglieder des Vorstands und der Kontrollstelle

• Die Entgegennahme und Genehmigung des durch den Vorstand vorzulegenden Jahresberichts und die Abnahme der Jahresrechnung

• Die Beschlussfassung über die Aenderung der Statuten und die Auflösung des Vereins.

• Die Behandlung aller Angelegenheiten, welche ihr durch den Vorstand unterbreitet werden.

§ 7 Der Vorstand

Die Geschäftsführung des Vereins und dessen Vertretung nach aussen obliegen dem Vorstand. Dieser Besteht aus sieben bis zwanzig Mitgliedern und wird jeweils auf drei Jahre gewählt. Nach Ablauf der Amtsdauer ist eine Wiederwahl zulässig. Fällt während der Amtsdauer ein Vorstandsmitglied aus, sow ist an der nächstfolgenden Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl zu treffen.

Der Kanton Basel-Stadt ist berechtigt, eine Person in den Vorstand zu delegieren.

Der Vorstand konstituiert sich selbst, er wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und bestimmt die weiteren Chargen (Sekretariat, Personal, Kassier, Sponsoring, Werbung und PR, Betrieb, usw.).

Der Vorstand besitzt alle Kompetenzen, welche nicht gemäss Gesetz und Statuten der Mitgliederversammlung zustehen.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, allenfalls aufgerundet auf die nächste ganze Zahl, anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse und vollzieht seine Wahlen mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Wahlen das Los, bei Abstimmungen der Vorsitzende.

Der Vorstand kann Teile seiner Befugnisse einzelnen seiner Mitglieder oder Dritten übergeben.

IV Finanzielles

§ 7 Einnahmen des Vereins bestehen aus

- Den Mitgliederbeiträgen

- Freiwilligen Zuwendungen und Spenden von Gönnern

- Werbe- und Sponsoreneinnahmen

 

copyright © Kunschti-Eglisee 2007 / Redaktor: E. Bütler

Letzte Aenderung: 29. Jan. 2012